Shadow hat geschrieben: ↑Mittwoch 15. März 2023, 05:35
Es ist sicher sinnvoll, Dich abzusichern, bevor Du das Objekt zum Verkauf anbietest
Hhm - eine "Absicherung" für einen Verkauf wird für die Kugeln nahezu unmöglich bzw. nicht lohnend sein:
"Ein Verkauf von vor dem 18.01.1990 eingeführtem und anschließend verarbeitetem Elfenbein war nur noch bis
zum 18. Januar 2023 mit bereits vorhandener EG-Bescheinigung möglich." Mehr Text hierzu:
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Für verarbeitete Gegenstände, die
nachweislich vor 1947 eingeführt wurden (Antiquitäten), kannst Du versuchen
die Papiere zu bekommen. Bei Deinen Kugeln halte ich es allerdings für aussichtslos.
Falls Du's trotzdem versuchen möchtest, hier eine Regelung aus Niedersachsen mit links zur Antragsstellung:
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Du brauchst dazu allerdings erstmal ein Gutachten eines zugelassenen Sachverständigen. Die Kosten dafür mußt Du selbst tragen.
Sachverständigen-Liste hier:
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Welche Nachweise Du erbringen mußt, kannst Du im "Amtsblatt der Europäischen Union" einsehen - ab Absatz 9 für Dich interessant:
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Zum Thema Weitergabe - Geschenk/Erbe/Tausch - kannst Du Dich in diesem Beitrag einlesen:
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Ich rate Dir, Dich rechtzeitig mit der, für Deinen Wohnort zuständigen Behörde, bezüglich Vererbung in
Verbindung zu setzen. Die diesbezügliche Handhabung ist Ländersache. Du könntest da eine Bestandsgenehmigung beantragen.