AnnaF hat geschrieben: ↑Freitag 24. Januar 2025, 12:21
Welches Material könnte der Griff sein? Falls Elfenbein, dürfte man sie dann überhaupt verkaufen?
Moin Anna, das Foto wird bei der Vergrößerung leider etwas unscharf, aber ich glaube auf
der Höhe des Henkels, die typische Struktur von Elfenbein zu erkennen, auch alle anderen
Zeichen - Art und Lage der Risse - sehen danach aus. Mach doch bitte noch ein Foto des
Griffes.
Wenn sich anhand der Punzen herausfinden läßt, das das Stück vor 1947 entstanden iss und Du
es verkaufen möchtest, dann lohnt es sich ein Altersgutachten einzuholen. Das Gutachten ist für
nen Verkauf zwingend:
"Verarbeitete Produkte wie Schmuck, Figuren, Gebrauchsgegenstände die vor dem 01.06.1947 entstanden
sind, gelten als Antiquitäten und benötigen inzwischen für den Verkauf innerhalb der EU ebenfalls eine
EG-Bescheinigung. Hierzu ist allerdings ein Altersgutachten eines vom BfN anerkannten Sachverständigen
notwendig."
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Wenn Du die Kanne nur selbst nutzen/besitzen willst, dann brauchst Du kein Gutachten. Bedenke aber,
daß jegliche Art von Weitergabe - also auch das Verschenken (in einigen Bundesländern auch das Vererben
ohne Papiere) als Straftat geahndet wird.
Hier eine Liste der aktuell vom BfN anerkannten Elfenbein-Gutachter:
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Wenn Du solch ein Gutachten anfertigen läßt, wäre es nett wenn Du hier x das Prozedere und
die Kosten dafür mitteilen würdest.