cornetto hat geschrieben: ↑Donnerstag 19. November 2020, 21:44
Hanau ... müssten diese Teile ja auch mit dem Silberanteil, meist 800, punziert sein,
das sind sie aber oft nicht, weil es kein 'Muss', keine Stempelpflicht i.e.S. gab/gibt? andersherum findet man auch von dort durchaus Stücke mit Angaben in Lot. Neresheimer z.B. und die bestehen sogar erst seit 1893, also nach Einführung des Gesetzes - und das ist schon, nun ja. Ebenso wie Hanauer Stücke, welche einen Feingehalt haben, aber eben nicht Krone Halbmond dabei (was davon aber ggf. auch später dann nachpunziert wurde - ??)
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es ist lediglich so, dass: wenn ein Feingehalt gestempelt wird, das dann entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen hat(te). Und wenn man den Feingehalt auf silbernen Geräten (also nicht Schmuck z.B.) stempeln wollte, dann musste der min. 800/1000 betragen
§. 1.
Gold- und Silberwaaren dürfen zu jedem Feingehalte angefertigt und feilgehalten werden. Die Angabe des Feingehalts auf denselben ist nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen gestattet. ...
§. 2.
Auf goldenen Geräthen darf der Feingehalt nur in 585 oder mehr Tausendtheilen, auf silbernen Geräthen nur in 800 oder mehr Tausendtheilen angegeben werden.
§. 3.
Die Angabe des Feingehalts auf goldenen und silbernen Geräthen geschieht durch ein Stempelzeichen, welches die Zahl der Tausendtheile und die Firma des Geschäfts, für welches die Stempelung bewirkt ist, kenntlich macht. Die Form des Stempelzeichens wird durch den Bundesrath bestimmt.
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Sinn & Zweck der Sache bei den Hanauern war es ja doch, ihre Stücke 'alt' aussehen zu lassen. Eine vollständige Stempelung nach dem Gesetz hätte das doch zeitlich sofort entlarvt :grimacing: