gerümpel hat geschrieben: ↑Samstag 8. September 2018, 07:44
ist es eigentlich eine Urheberrechtsverletzung, im Netz eine Abbildung aus einem Buch mit Quellenangabe zu zitieren?
das mit den Bildrechten wurde ja schon gesagt und kann sogar u.U. dann noch kritisch sein, wenn das Urheberrecht von Büchern selbst schon abgelaufen ist.
Ansonsten: klares jain - ist zum einen eben eine Frage des Alters bzw. des Herkunftslandes, welche Grenzen dabei gelten, wann das Urheberrecht generell abläuft.
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Zum anderen ist - trotz Altersgrenze erreicht - dann aber noch darauf zu achten, dass es nicht eventuelle Rechtsnachfolger gibt, die Veröffentlichungen (auch auszugsweise) generell untersagen oder nur unter bestimmten Bedingungen erlauben/ermöglichen. Manchmal darf man auch (eigene) Bilder von Bildern oder Abbildungen nehmen, manchmal nicht.
Zum dritten ist doch einiges mehr erlaubt, als man meint - Genaueres z.B. da
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"Zu anderen als zu wissenschaftlichen Zwecken ist das Kleinzitat (§ 51 Nr. 2 UrhG) zulässig, wenn einzelne Stellen eines fremden Werkes in ein eigenes Werk übernommen werden. Wichtig also: die Nutzungserlaubnis umfasst also immer nur einen kleinen Auszug aus dem ganzen Werk. Entscheidend ist dabei jeweils das Verhältnis der Länge des Zitates zur Länge des zitierten Werkes.
Da ein sinnvolles Zitat aus einem einzelnen Foto, einem Bild oder einem kurzen Gedicht nicht möglich ist, kann die Verwendung des ganzen Fotos als sogenanntes „kleine Großzitat“ zulässig sein, sofern die übrigen Voraussetzung des Zitatrechts erfüllt sind.*
"Das Zitat muss einen Zweck erfüllen - Vielmehr fordert das Gesetz bei allen drei Zitatarten, dass das Zitat als Beleg oder der Erläuterung des Inhalts des übernehmenden Werkes dient.
Das Zitat muss also der Unterstützung der eigenen vertretenen Auffassung dienen und
Ausdruck der geistigen Auseinandersetzung mit dem zitierten Werk sein."
usw. usw.
Wenn wir hier also auch nicht wirklich wissenschaftlich im eigentlichen Sinne aktiv sind, findet doch gelegentlich eine Art Forschung an/zu Objekten statt - eine 'geistige Auseinandersetzung', welche eben auch zuweilen entsprechende Belege und Beispiele erforderlich macht. Inwieweit das dann als 'Werk' zu bezeichnen sein könnte, müsste man wirklich mal einen Juristen fragen.
Trotzdem, und unter Berücksichtigung der o.g. Kriterien, würde ich persönlich daher - im Sinne des Kleinzitats (nur Text) oder auch des kleinen Großzitats (Text & Bild) - einen eng begrenzten Auszug auch aus einem noch nicht urheberrechtsfreien Buch so als nicht unzulässig ansehen.
Aber: das ist definitiv Sache des Forumsbetreibers, wo er die Grenzen dafür sieht, um eben ggf. Abmahnungen und sonstige Probleme zu vermeiden. Am einfachsten und ziemlich sicher (aber eben auch nur fast) ist natürlich, jegliches Fremdmaterial bis auf gekennzeichnete Textzitate mit Quellenangabe / Links auszuschließen.
Aber es wird wohl eh noch heftiger werden
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