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Tropenholzbesitz muss angemeldet werden?

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  • lokibarbet Offline
  • Reputation: 0

Tropenholzbesitz muss angemeldet werden?

Beitrag von lokibarbet »

hallo Harry,
ich denke Du hast alles richtig gemacht. Zumindest ist es bei Rohholz oder Holz auf einer niedrigen Verarbeitungsstufe vermutlich sehr schwer, einen Nachweis zu fuehren, dass es sich um "Altbestaende" handelt, zumal, wenn sie zu Moebelstuecken wurden.
Bei Antiquitaeten erscheint dies "eigentlich" anders: "offensichtlich alte" Moebelstuecke duerften noch vergelichsweise "leicht" als "vor 1946" oder "vor 1973" usw. hergestellt glaubhaft gemacht werden. Sobald sie aber restauriert wurden wird es schwieriger.
Grundsaeztlich ist es aber wohl so, dass in irgendeiner Form ein Nachweis des Vorerwerbs gefuehrt werden muss: Zeugenerklaerungen, Rechnung, Gutachten, Expertise, sonstige aussagekraeftige Unterlagen(gilt m.E. z.B. fuer Testamente). vgl. dazu auch die nachfolgend zuerst geanannte Quelle, s. 2 des Faltblatts
"Betroffene koennen sich vielleicht selber ein bisschen "schlauer" machen, wenn sie z.B. das Faltblatt des NLWK ansehen, abrufbar unter:
[Gäste sehen keine Links]
oder auch unter: [Gäste sehen keine Links]
Auuserdem lohnt es sich m.E. auf jeden Fall, ggf direkt bei der in Deutschland zustände Behörde (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung - BLE) odeer den zustaendigen Laenderbehoerden nachzufragen.
Denn mal uns allen eine glueckliche Hand!!
Herzlichst, lokibarbet
geaendert beinhaltet nur Rechtschreibkorrekturen - ich tippe schnell, aber verkehrt
  • che Offline
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  • Registriert:Donnerstag 31. Dezember 2015, 19:01
  • Reputation: 306

Tropenholzbesitz muss angemeldet werden?

Beitrag von che »

Hi ich weiß ist schon ein wenig her, aber ich bin gerade drüber gestolpert. Zur Zeit bin ich mir sicher das ich keine Möbel aus Tropenholz habe. Aber ich stelle mir gerade vor ich fahre zu einer Haushaltsauflösung oder reagiere auf eine Anzeige bei Kleinanzeigen oder so. Fahre los und kaufe mir ein Möbelstück, nun bin ich wie wohl viele, kein Kenner von Hölzern und kaufe mir ein Mahgonie Schrank. Mache ich mich Strafbar? Oder noch besser ich erkenne es und frage nach Kaufbelegen, die Leute schauen mich an und sagen der Schrank gehörte schon der Uroma, Stil und Machart passt zu dieser Aussage. Aber Handel ist doch Handel....... Muß ich dann die Polizei rufen?

Viele Grüße Sören
  • nilpferd Offline
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  • Beiträge: 218
  • Registriert:Samstag 18. November 2017, 19:38
  • Reputation: 774

Tropenholzbesitz muss angemeldet werden?

Beitrag von nilpferd »

Hallo Sören,

der WAZ-Artikel war sicher schön reißerisch und ließ dem einen oder anderen Trödler erstmal die Düse gehen.
Aber es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird:

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Grüße,
Martin
Si vis amari, ama!
Ceterum censeo AFD esse delendam!
  • che Offline
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  • Registriert:Donnerstag 31. Dezember 2015, 19:01
  • Reputation: 306

Tropenholzbesitz muss angemeldet werden?

Beitrag von che »

Hi vielen dank für die Antwort, aber da geht es ja explizit nur um die neu geschützten Arten . Nichts von Mahagonie oder Palisander. Und es geht auch nur um Musikinstrumente nicht um Möbel. In dem Faltblatt des nlwkn sind noch andere Hölzer aufgeführt die schon länger geschützt sind.

Viele Grüße Sören
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