Übersetzung von Dokumenten für alte Sammlerstücke
Zeitreise in die Vergangenheit!
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- Larss Offline
- Neuling
- Beiträge: 1
- Registriert:Freitag 19. September 2025, 08:36
- Reputation: 0
Übersetzung von Dokumenten für alte Sammlerstücke
Hallo zusammen,
ich habe einige alte Objekte geerbt und möchte nun die dazugehörigen Dokumente (z. B. Zertifikate, Inventarlisten, evtl. offizielle Urkunden) nutzen. Sie sind alle auf Deutsch und ich brauche beglaubigte Übersetzungen, damit sie auch offiziell anerkannt werden – z. B. für Versicherungen oder Verkauf. Hat jemand hier Erfahrung mit beglaubigten Übersetzungen von Dokumenten, die im Antiquitäten- oder Kunstbereich relevant sind? Vor allem interessiert mich, wie zuverlässig und schnell das geht, ohne dass man auf den letzten Drücker in Stress gerät.
Danke schon mal für jeden Tipp!
ich habe einige alte Objekte geerbt und möchte nun die dazugehörigen Dokumente (z. B. Zertifikate, Inventarlisten, evtl. offizielle Urkunden) nutzen. Sie sind alle auf Deutsch und ich brauche beglaubigte Übersetzungen, damit sie auch offiziell anerkannt werden – z. B. für Versicherungen oder Verkauf. Hat jemand hier Erfahrung mit beglaubigten Übersetzungen von Dokumenten, die im Antiquitäten- oder Kunstbereich relevant sind? Vor allem interessiert mich, wie zuverlässig und schnell das geht, ohne dass man auf den letzten Drücker in Stress gerät.
Danke schon mal für jeden Tipp!
- Schmidtchen Offline
- sehr erfahrenes Mitglied
- Beiträge: 3480
- Registriert:Freitag 28. Februar 2020, 15:24
- Reputation: 4457
Übersetzung von Dokumenten für alte Sammlerstücke
Wenn die auf deutsch sind, warum sollen die dann übersetzt werden.
Prinzipiell darf jeder anerkannter Übersetzer eben übersetzen und das muss dann auch anerkannt werden.
Trotzdem gibt es nach meiner Erfahrung große Unterschiede.
Bei der Übersetzung von Dokumenten habe ich zum Beispiel 3 verschiedene Schreibweisen des gleichen Namens erhalten.
So etwas ist durchaus problematisch.
Am besten also nach jemand Ausschau halten, der in dem Bereich spezialisiert ist und auch bereits einen gewissen Ruf hat.
Allerdings kann es da dann auch schon mal ein paar Monate dauern.
Prinzipiell darf jeder anerkannter Übersetzer eben übersetzen und das muss dann auch anerkannt werden.
Trotzdem gibt es nach meiner Erfahrung große Unterschiede.
Bei der Übersetzung von Dokumenten habe ich zum Beispiel 3 verschiedene Schreibweisen des gleichen Namens erhalten.
So etwas ist durchaus problematisch.
Am besten also nach jemand Ausschau halten, der in dem Bereich spezialisiert ist und auch bereits einen gewissen Ruf hat.
Allerdings kann es da dann auch schon mal ein paar Monate dauern.
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- nostalgiker Offline
- erfahrenes Mitglied
- Beiträge: 328
- Registriert:Montag 28. April 2025, 23:15
- Reputation: 150
Übersetzung von Dokumenten für alte Sammlerstücke
Hallo und willkommen,
...Und was Versicherungen betrifft, würden selbige schon entsprechende Dokumente, welche den aktuellen Zeitwert, auch die Echtheit usw belegen, fordern. Bzw einen eigenen Gutachter zu Rate ziehen.
Generell gibt es u.A. den Berufsstand der Notare, die beglaubigen ggf. auch deine Dokumente.
Warum übersetzen ?
BG Stefan
...Und was Versicherungen betrifft, würden selbige schon entsprechende Dokumente, welche den aktuellen Zeitwert, auch die Echtheit usw belegen, fordern. Bzw einen eigenen Gutachter zu Rate ziehen.
Generell gibt es u.A. den Berufsstand der Notare, die beglaubigen ggf. auch deine Dokumente.
Warum übersetzen ?
BG Stefan
- Schmidtchen Offline
- sehr erfahrenes Mitglied
- Beiträge: 3480
- Registriert:Freitag 28. Februar 2020, 15:24
- Reputation: 4457
Übersetzung von Dokumenten für alte Sammlerstücke
Notare oder auch zum Beispiel Pfarrer oder Schulleiter beglaubigen Kopien.
Sprich sie vergewissern, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
Das hat nichts mit einer beglaubigten Übersetzung zu tun.
Sprich sie vergewissern, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
Das hat nichts mit einer beglaubigten Übersetzung zu tun.
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- nux Offline
- sehr erfahrenes Mitglied
- Beiträge: 16480
- Registriert:Montag 2. Juli 2018, 20:39
- Reputation: 27695
Übersetzung von Dokumenten für alte Sammlerstücke
Hallo,
hier werden vor allem konkrete Objekte besprochen, da Tipps von Laien anonym immer auch so eine wiggl-waggl- Sache sein können. Und: das Genannte ist so zum einen auch viel - viel - zu abstrakt, da man nicht weiß welche Dokumente genau, wie alt, welche Zielsprache(n), was zu welchem Zweck, welches Land mit welchen speziellen Vorschriften ggf. oder internationaler Auktionshandel etc.. das mit 'deutsch' stößt dabei eh und auch mir auf?
Je nachdem braucht man einen ver- oder beeidigten Übersetzer - dazu mehr dort beim Bundesverband [Gäste sehen keine Links] - und da findet man auch fachlich entsprechend welche für seine jeweiligen Zwecke [Gäste sehen keine Links] - diese Anlaufstelle sollte eine / jede Suchmaschine aber auch von sich geben können, so man fragt ...
Was darüber hinausgeht an 'Beglaubigungen' hinsichtlich Echtheit etc. sind ja - juristische Angelegenheiten und mit entsprechenden Fachmenschen zu klären / von denen machen zu lassen. Ansonsten können einem bei Veräußerungsabsichten auch richtige Profis wie Auktionshäuser bei so etwas beraten. Gab hier irgendwann den Konsens, dass alle Rechtsfragen hier besser nicht selbst angefasst, sondern weitergereicht werden sollten.
Gruß
nux
hier werden vor allem konkrete Objekte besprochen, da Tipps von Laien anonym immer auch so eine wiggl-waggl- Sache sein können. Und: das Genannte ist so zum einen auch viel - viel - zu abstrakt, da man nicht weiß welche Dokumente genau, wie alt, welche Zielsprache(n), was zu welchem Zweck, welches Land mit welchen speziellen Vorschriften ggf. oder internationaler Auktionshandel etc.. das mit 'deutsch' stößt dabei eh und auch mir auf?
Je nachdem braucht man einen ver- oder beeidigten Übersetzer - dazu mehr dort beim Bundesverband [Gäste sehen keine Links] - und da findet man auch fachlich entsprechend welche für seine jeweiligen Zwecke [Gäste sehen keine Links] - diese Anlaufstelle sollte eine / jede Suchmaschine aber auch von sich geben können, so man fragt ...
Was darüber hinausgeht an 'Beglaubigungen' hinsichtlich Echtheit etc. sind ja - juristische Angelegenheiten und mit entsprechenden Fachmenschen zu klären / von denen machen zu lassen. Ansonsten können einem bei Veräußerungsabsichten auch richtige Profis wie Auktionshäuser bei so etwas beraten. Gab hier irgendwann den Konsens, dass alle Rechtsfragen hier besser nicht selbst angefasst, sondern weitergereicht werden sollten.
Gruß
nux
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