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Ab wann ist ein Bodenfund ein antiker Bodenfund?

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Ab wann ist ein Bodenfund ein antiker Bodenfund?

Beitrag von Pontikaki Verified »

Aus gegebenem Anlass - Porzellanhund (Alter und Manufaktur?) - und als "eben-doch-nicht-
erfahrenes-Mitglied" stelle ich mir die Frage wie denn der Absatz 9.2 der Forumsregeln bezüglich der antiken Bodenfunden
zu verstehen/auszulegen ist.
Hier bin ich ja jetzt im:" Forum für unbekannte Funde jeder Art. Neuzeitliche Bodenfunde, Trödelmarkt Schnäppchen und
aus dem Keller der Oma "ausgegrabenes". Ergo, werden Bodenfunde durchaus besprochen.
Also ich brauch Hilfe zur Abgrenzung hier im Forum zwischen Neuzeitlichen Bodenfund und Antiken Bodenfunden.
Und speziell wie wir mit einem Gegenstand der zeitlich schwierig einzuordnen ist, umgehn sollen.
Zu meiner Verwirrung trägt bei, wenn ich in diesem Beitrag: viewtopic.php?f=82&t=24675&p=143160&hil ... nd#p143160 - über einen wertlosen kleinen "Knopf"? die Nachricht dazu von Ralph lese.
SCHMUCK MACHT KUNST TRAGBAR
Marion Ongyert - Goldschmiedin/Elfenbeinschnitzerin -
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Ab wann ist ein Bodenfund ein antiker Bodenfund?

Beitrag von rup Verified »

ich denke ich ändere es ab auf "Bodenfunde", dann gibt es keine Verwechslungen und Diskussionen ...
  • NOH123 Offline
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Ab wann ist ein Bodenfund ein antiker Bodenfund?

Beitrag von NOH123 »

Dann stellt sich natürlich noch die Frage

- Im Boden gefunden oder

- Auf dem Boden gefunden

:blush:
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Ab wann ist ein Bodenfund ein antiker Bodenfund?

Beitrag von nux »

NOH123 hat geschrieben: Dienstag 7. Juni 2022, 17:37 Im Boden gefunden
Bodenfund
NOH123 hat geschrieben: Dienstag 7. Juni 2022, 17:37 Auf dem Boden gefunden
Erdboden = Fundsache, Dachboden = kommt drauf an, wem der nun wieder gehört
Pontikaki hat geschrieben: Dienstag 7. Juni 2022, 16:39 zu verstehen/auszulegen ist.
gar nicht. Alles was aus dem Boden kommt oder von unter-Wasser ist erstmal tabu. Gab schon Ausnahmen auf Nachfrage, wenn was auf dem eigenen Grundstück beim Buddeln erschien - aber das muss wenn überhaupt, eben im Einzelfall von @rup entschieden werden. Nur dann sollte man das entweder auch vorher sagen bzw. im Zweifel nachfragen, wie/wo es sich mit dem Erd- oder eben Dachboden verhält. Kann ja auch mal eine falsche Wortwahl sein.

Es geht u.a. darum "Schon der Versuch einer Nachforschung oder Ausgrabung ohne behördliche Erlaubnis kann in Deutschland den Straftatbestand der Gemeinschädlichen Sachbeschädigung nach § 304 StGB erfüllen. Zudem definieren die Denkmalschutzgesetze Nachforschung oder Ausgrabung ohne behördliche Erlaubnis als Ordnungswidrigkeit." [Gäste sehen keine Links] - auch [Gäste sehen keine Links]

Dann gehören - selbst bei Zufallsfunden - zwar auch noch zur Unterscheidung Kategorien wie antik im Sinne von archäologisch oder prähistorisch dazu, kulturhistorisch bedeutend oder Sachen, denen war-relics-hunter hinterherhuschen; ist aber letztendlich hier unerheblich. Es ist so strikt, um 1. sowohl jeglichen rechtlichen Probs da aus dem Wege zu gehen, als 2. auch niemanden zu ermutigen oder unterstützen und 3. insbesondere die Sondler deswegen weg zu halten.

Klar dürfte dieser Porzellanhund von der Sache her zwar unproblematisch sein, aber 2. + 3. kann man als Hintergrund nicht o.W. ausschließen, ergo ...
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