Pontikaki hat geschrieben: ↑Montag 14. März 2022, 14:03
Das wäre dann allerdings ein Verstoß gegen das Stempelgesetz.
wieso ?? - was ist das überhaupt und wo steht (genau) das?
wenn Du mit 'Stempelgesetz' das da meinst
[Gäste sehen keine Links] - resp. heutzutage FeinGehG
[Gäste sehen keine Links] - da ist von plattierten Sachen nix genaues zu finden; egal welcher Technik die Edelmetallauflage entspringt.
Es gibt nur eine einzige Anmerkung dazu, nämlich dass man nicht ordnungswidrig handelt, wenn man überhaupt eine Menge verwendeten Silbers in bestimmten Fällen angibt
lt. § 9 "(2) Die Vorschriften des Absatzes 1 Nrn. 3 und 4 gelten nicht für versilberte Bestecke und andere Tafelgeräte, die mit einem die Niederschlagsmenge des Feinsilbers angebenden Zahlenstempel versehen werden."
Wieviel und auf welcher Fläche steht da jedenfalls nicht.
Denn - entweder hab ich den Denkfehler oder Du, aber eine 90er Auflage bedeutet doch lediglich, dass 90 g Silber auf eine Fläche von 0,24 m² galvanisch aufgebracht werden. Wie viele Besteckteile man dann theoretisch daraus schnitzen könnte, ist abhängig von deren Größe, Muster, Dicke etc.
Der Unterschied bspw. einer dicken Historismus- oder Jugendstil-Gabel mit ausgesprochen viel Relief und Zierrat - sie wird eine größere Oberfläche haben (Gebirge), als so ein flaches, fipsiges mid-century-Teil (Flachland)?
Oder noch anders, bildlich (und vergiss die Kanten oder Dicke oder sonstwas dabei) - mach eine Metallplatte mit einer 90er Silberauflage in o.g. Größe von 0,24 m² = 2400 cm². Säge sie in 12 Teile à 200 cm². Man kann dann doch alle Teile mit 90 stempeln. Weil die Auflage eben die - so definiert - auf der Gesamtfläche war. Jedes einzelne Teil hat immer noch genau die. Säge sie in 120 Teile und - ?
Gut, der Prozess findet natürlich inzwischen andersherum statt: die Oberflächen von den üblichen 12 Teilen werden erst berechnet, dann zu den 24 dm² umgerechnet und daraus die Menge zu verwendenden Silbers bestimmt - um eine 90er Auflage zu generieren.