sorry @NOH, das geht nicht an Dich, da Du ja eh Bescheid weißt, aber es braucht vllt. 'nen OT-Einschub
allina20032 hat geschrieben: ↑Samstag 25. September 2021, 12:52
Bodenfunden - und deren Auslegung
das ist grundsätzlich gesetzlich geregelt und zwar jeweils auf Länderebene. Meist im Denkmalschutzgesetz, da der Bereich Bodendenkmäler u./o. des Schatzregals. Unterschieden wird gelegentlich noch in Bodenfunde (in situ, durch Grabungen) und Lesefunde, also Sachen, die durch andere äußere Einwirkungen wieder zu Tage getreten sind (Starkregen, Pflügen etc.)
Vor allem sind natürlich Gegenstände von wissenschaftlichem, archäologischem Interesse davon betroffen, daneben sog. Schätze/Schatzfunde.
So ziemlich alles innerhalb der Thematik ist daher ebenso grundsätzlich als kritisch anzusehen: Stichwort Raubgrabungen; Verlust von Informationen über Fundstellen, nicht melden etc.. Selbst wenn es z.B. Sondengänger mit Genehmigung gibt, die auch mit den Behörden zusammenarbeiten: das kann hier nicht unterschieden werden. Und keinesfalls sollten Leutz bei ggf. illegalem Tun in diesem Forum irgendeine Form von Unterstützung bekommen. Daher gibt es diese strikte Grenzziehung in den Regeln und der kurze Remark ist dafür auch völlig ausreichend. Sollte eigentlich auch jeder wissen, was darunter zu verstehen ist. Ausführlicher also: Haddu gebuddelt, biste falsch hier.
Bei Lesefunden kann man u.U. drauf gucken, möglicherweise identifizieren und dann situationsgemäß/-gerecht entscheiden und z.B. an entsprechende Stellen verweisen.
Der Rest liegt im Ermessen des Forumsbetreibers, was er als zulässig erachtet, was nicht. Da is' nix groß mit Auslegung.
In dem anderen Beitrag stand gleich am Anfang das Woher und somit, daher, ist wohl auch keiner sonst da dran gegangen. Da wartet man besser ab, wie @rup entscheidet.