Antike Dokument.1853
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- Roma Offline
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Antike Dokument.1853
Hallo zusammen,
Ich würde mich sehr freuen wenn jemand antworten würde. Ist das die Unterschrift des Königs???
Danke im vorraus für eure antworten.
Mfg Roma
Ich würde mich sehr freuen wenn jemand antworten würde. Ist das die Unterschrift des Königs???
Danke im vorraus für eure antworten.
Mfg Roma
- Bilder
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- lins Offline
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Antike Dokument.1853
Hi Roma,
da muss ich Dich enttäuschen. Die Redewendung "unter ewas Schriftliches seinen 'Friedrich Wilhem' zu setzen" kommt nicht von ungefähr.
Es gab so viele unterschriftenfreundliche Herrscher und Menschen dieses Namens.
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Aber auch der Zusatz, "(gez.)" wie "gezeichnet", bedeutet, dass:
>>Das Kürzel „gez.“ (gezeichnet) wird in der Regel dann verwendet, wenn auf eine handschriftliche Unterschrift verzichtet wird und lediglich der (gedruckte) Name des Unterzeichnenden folgt. Das Kürzel „gez.“ bedeutet: „Im Original folgt hier die Unterschrift, die hier nur als gedruckter Name wiedergegeben wurde“.<<
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In Deinem Fall müsste es natürlich "geschrieben" heißen und nicht "gedruckt":
Gegen eine Originalunterschrift spricht auch, dass die Schrift Deines Schreibens vom Stil und der Schreibweise in der Unterschrift wiederzuerkennen ist.
Der König hätte nie das ganze Genehmigungschreiben über eine Schenkung selbst geschrieben.
Hier eine der Unterschriften des Friedrich Wilhelms des IV.
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Wenn Dein Schreiben nicht sogar von einem anderen FW stammt. Obwohl die Bemerkung am Ende "...landesherrlich genehmigen." schon für einen Landesherren spricht.
Die Schrift selbst ist schon ziemlich "königlich".
Gruß
Lins
da muss ich Dich enttäuschen. Die Redewendung "unter ewas Schriftliches seinen 'Friedrich Wilhem' zu setzen" kommt nicht von ungefähr.
Es gab so viele unterschriftenfreundliche Herrscher und Menschen dieses Namens.
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Aber auch der Zusatz, "(gez.)" wie "gezeichnet", bedeutet, dass:
>>Das Kürzel „gez.“ (gezeichnet) wird in der Regel dann verwendet, wenn auf eine handschriftliche Unterschrift verzichtet wird und lediglich der (gedruckte) Name des Unterzeichnenden folgt. Das Kürzel „gez.“ bedeutet: „Im Original folgt hier die Unterschrift, die hier nur als gedruckter Name wiedergegeben wurde“.<<
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In Deinem Fall müsste es natürlich "geschrieben" heißen und nicht "gedruckt":
Gegen eine Originalunterschrift spricht auch, dass die Schrift Deines Schreibens vom Stil und der Schreibweise in der Unterschrift wiederzuerkennen ist.
Der König hätte nie das ganze Genehmigungschreiben über eine Schenkung selbst geschrieben.
Hier eine der Unterschriften des Friedrich Wilhelms des IV.
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Wenn Dein Schreiben nicht sogar von einem anderen FW stammt. Obwohl die Bemerkung am Ende "...landesherrlich genehmigen." schon für einen Landesherren spricht.
Die Schrift selbst ist schon ziemlich "königlich".

Gruß
Lins
- Roma Offline
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Antike Dokument.1853
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