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Bestimmung einer Brosche

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  • el tesoro Offline
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Bestimmung einer Brosche

Beitrag von el tesoro »

Goldschmuck war während des 3.Reichs niemals abgabepflichtig für die deutsche Bevölkerung.
Die jüdische Bevölkerung musste eh alles abgeben, bzw. wurde zwangsenteignet, das betraff auch deren Kunstgegenstände, Geschäfte und Immobilien.

Dasselbe Prozedere in den USA, Goldschmuck war vom Verbot ausgenommen
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  • Gelegenheitssammler Offline
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Bestimmung einer Brosche

Beitrag von Gelegenheitssammler »

Hallo,
ich habe mal in den Quellen nachgeschaut und muss el tesoro leider widersprechen. Gemäß der sechsten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Devisenbeschaffung vom 28.10.1936, Reichsgesetzblatt 1936 Seite 930 gab es eine Anbietungspflicht.
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Wer was anzubieten hatte, ist dann im Reichsblatt 1935 auf den Seiten 106
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und 114
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definiert und weiter oben von ZzaZza genannt.
Danke auf jeden Fall für die Infos, die ich nur noch staubtrocken nachgeschaut habe. :nerd:

Beste Grüße
Der Gelegenheitssammler
  • el tesoro Offline
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Bestimmung einer Brosche

Beitrag von el tesoro »

"Der Anbietungs- und Ablieferungszwang galt nur für das im Devisenbewirtschaftungsgesetz genau definierte Gold, nicht aber für Goldschmuck in Privatbesitz, der zu keinem Zeitpunkt in Deutschland abgegeben werden musste. Eine Ausnahme wurde für die jüdische Bevölkerung gemacht. Nach der Verordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan Hermann Göring vom 21. Februar 1939 hatten alle Juden die in ihrem Eigentum befindlichen Gegenstände aus Gold, Platin oder Silber sowie Edelsteine und Perlen binnen zwei Wochen an die vom Reich eingerichteten Ankaufstellen abzuliefern." [Gäste sehen keine Links].
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  • Gelegenheitssammler Offline
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Bestimmung einer Brosche

Beitrag von Gelegenheitssammler »

Hallo nochmals,
sorry aber hier habe ich mich etwas falsch ausgedrückt als ich el tesoro widersprach.
Ich denke, dass ZzaZza bei dem Hinweis nicht die Abgabe von Schmuck in privatem Besitz im Blick hatte, sondern die Produktion von Schmuck für private Käufer.
Welcher Goldschmied kann schon Goldschmuck herstellen, wenn es im Gesetz heißt: "Gold im Sinne dieses Gestzes sind außer Kurs geratene Goldmünzen, Feingold und legiertes Gold, roh oder als Halbfabrikat."
Beste Grüße
Der Gelegenheitssammler
  • St.L. Offline
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Bestimmung einer Brosche

Beitrag von St.L. »

:grin:
Wenn Das nicht mal off topic geworden ist...
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