Neues Kulturgüterschutzgesetz ab 2016 - Gefahr für Sammler
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- Münzsammler Offline
- Reputation: 0
Neues Kulturgüterschutzgesetz ab 2016 - Gefahr für Sammler
In Münzsammlerkreisen wird zur Zeit heftig über die für 2016 beabsichtigte Änderung des Kulturgüterscutzgesetzes debattiert. Für uns Sammler kann dies fatale Folgen haben. Hausdurchsuchungen, Enteignungen, Kriminalisierung unbescholtener Privatleute könnten bald unser Schicksal sein. Und wird es überhaupt noch einen Handel geben ?
Bitte unterschreibt diese Petition, die von der namaften Numismatikerin Dr. Ursula Kampmann ins Leben gerufen wurde : [Gäste sehen keine Links] ... n-sammelns
und wendet Euch direkt an die Initiatorin dieses Gesetzes : [Gäste sehen keine Links] ... t-auf.html
Macht bitte auch andere auf diese Malaise aufmerksam, alle Sammler sind betroffen, ob sie Münzen, Briefmarken, alte Gläser, Trachten , was auch immer sammeln.
Uns bleibt nicht viel Zeit. Wir müssen jetzt handeln !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Macht bitte auch andere auf diese Malaise aufmerksam, alle Sammler sind betroffen, ob sie Münzen, Briefmarken, alte Gläser, Trachten , was auch immer sammeln.
Uns bleibt nicht viel Zeit. Wir müssen jetzt handeln !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
- Sascha Offline
- Reputation: 0
Ganz ruhig iss mal die Suppe nicht heißer wie sie gekocht wird, Informiere dich bitte erst einmal richtig was es mit dem Gesetzt auf sich hat und ( Entschuldigung) hör mit solchen Dummen Panikmachern auf. Es sind bei diesem Gesetzt Güter im wert von mehreren 100.000€ betroffen und nicht deine 5 Pfennig Münze.
Ich mag es Überhaupt nicht wenn so ein Unsinn verbreitet wird.
Ich mag es Überhaupt nicht wenn so ein Unsinn verbreitet wird.
- Kunstsammler Offline
- Reputation: 0
Kulturgutschutzgesetz Betrifft durchaus alle Sammler
Hallo Sascha und Forum,
weder Panikmache noch es einfach als unwichtig abzutun ist die richtige Reaktion.
Tatsache ist dass der vorgeschlagene Gesetzesentwurf der in 3 Wochen an das Bundeskabinett geht sehr wohl alle Sammler betrifft, aber wenn wir laut genug dagegen sprechen können wir es vielleicht noch verhindern.
1) Für eine legale Einfuhr nach Deutschland auch innerhalb der EU braucht es die Ausfuhrgenehmigung des "Ursprungslandes":
Es gibt verschiedene Kategorien von Kulturgut im Gesetz, zB für Bilder mit einer Wertgrenze für Import- und Exportgenehmigungen von tatsächlich mehreren 100.000€. Hierüber wird viel in der Presse geschrieben. Aber nicht über die vielen anderen Kategorien mit viel niedrigeren Wertgrenzen
zB für Kulturgut das potentiell aus Grabungen stammen könnte: Die Einfuhrpflicht (und Ausfuhrgenehmigungspflicht) gilt auch INNERHALB der EU und bereits ab Wert null. Antiquitäten die potentiell aus Grabungen stammen könnten wären so betroffen, auch mit Wertansatz null. Sonst mit dem Wert der der jeweiligen Kategorie entspricht.
2) Die Presse schreibt auch nicht über die allgemeinen Sorgfaltspflichten beim Inverkehr bringen von Kulturgut die im Entwurf OHNE WERTGRENZE für alle Kategorien gelten soll, also auch für Antiquitäten. Wenn ihr nicht auf Änderung drängt wird gelten:
2.1. die allgemeine Sorgfalt bei Inverkehrbringen gilt ab Wert null, der Sammler muss beweisen (Beweislastumkehr und ohne rückwirkende Zeitgrenze) das sein Objekt nicht gestohlen, illegal eingeführt, oder gegraben wurde. Als verdächtig gilt zB Barzahlung und "zu niedriger" Preis
2.2 für die Gewerbliche "vereinfachte" Sorgfalt bei Inverkehrbringen gilt ab Wert null die Pflicht Verkäufer und Käufer zu dokumentieren, auch eine Dokumentation mit Foto des Objektes und seinen Preis zu erstellen, und 30 Jahre aufzuheben. Der Käufer darf diese Info verlangen inklusive der Identität aller Vorbesitzer. Bei Verstoß bis zu 3 Jahren Gefängnis und bis zu 100.000€ Geldstrafe.
Bei Werten über 2500€ (100€ bei Grabungsgegenständen) muss ein Händler zusätzlich eine professionelle Provenienzforschung durchführen.
Der Gesetzesentwurf liegt vor.
weder Panikmache noch es einfach als unwichtig abzutun ist die richtige Reaktion.
Tatsache ist dass der vorgeschlagene Gesetzesentwurf der in 3 Wochen an das Bundeskabinett geht sehr wohl alle Sammler betrifft, aber wenn wir laut genug dagegen sprechen können wir es vielleicht noch verhindern.
1) Für eine legale Einfuhr nach Deutschland auch innerhalb der EU braucht es die Ausfuhrgenehmigung des "Ursprungslandes":
Es gibt verschiedene Kategorien von Kulturgut im Gesetz, zB für Bilder mit einer Wertgrenze für Import- und Exportgenehmigungen von tatsächlich mehreren 100.000€. Hierüber wird viel in der Presse geschrieben. Aber nicht über die vielen anderen Kategorien mit viel niedrigeren Wertgrenzen
zB für Kulturgut das potentiell aus Grabungen stammen könnte: Die Einfuhrpflicht (und Ausfuhrgenehmigungspflicht) gilt auch INNERHALB der EU und bereits ab Wert null. Antiquitäten die potentiell aus Grabungen stammen könnten wären so betroffen, auch mit Wertansatz null. Sonst mit dem Wert der der jeweiligen Kategorie entspricht.
2) Die Presse schreibt auch nicht über die allgemeinen Sorgfaltspflichten beim Inverkehr bringen von Kulturgut die im Entwurf OHNE WERTGRENZE für alle Kategorien gelten soll, also auch für Antiquitäten. Wenn ihr nicht auf Änderung drängt wird gelten:
2.1. die allgemeine Sorgfalt bei Inverkehrbringen gilt ab Wert null, der Sammler muss beweisen (Beweislastumkehr und ohne rückwirkende Zeitgrenze) das sein Objekt nicht gestohlen, illegal eingeführt, oder gegraben wurde. Als verdächtig gilt zB Barzahlung und "zu niedriger" Preis
2.2 für die Gewerbliche "vereinfachte" Sorgfalt bei Inverkehrbringen gilt ab Wert null die Pflicht Verkäufer und Käufer zu dokumentieren, auch eine Dokumentation mit Foto des Objektes und seinen Preis zu erstellen, und 30 Jahre aufzuheben. Der Käufer darf diese Info verlangen inklusive der Identität aller Vorbesitzer. Bei Verstoß bis zu 3 Jahren Gefängnis und bis zu 100.000€ Geldstrafe.
Bei Werten über 2500€ (100€ bei Grabungsgegenständen) muss ein Händler zusätzlich eine professionelle Provenienzforschung durchführen.
Der Gesetzesentwurf liegt vor.
- Mondwelpe Offline
- Reputation: 0
- Kunstsammler Offline
- Reputation: 0
Artikel zum Gesetz im Numismatischen Nachrichtenblatt
Das Numismatische Nachrichtenblatt für August ist jetzt erschienen, mit sehr ausführlichen Artikeln zum Kulturgutschutzgesetz und den Stellungnahmen der Deutschen Numismatischen Gesellschaft und der Numismatischen Kommission der Länder.
Hier unter dem Link der romancoins.info ([Gäste sehen keine Links]) eine PDF Version der Artikel und der Stellungnahme der DNG.
Bitte runterladen und verwenden !
Den hervorragenden Artikel im Handelsblatt von gestern habe ich weiterhin nur als JPEG, sehr zu empfehlen
Hier unter dem Link der romancoins.info ([Gäste sehen keine Links]) eine PDF Version der Artikel und der Stellungnahme der DNG.
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Den hervorragenden Artikel im Handelsblatt von gestern habe ich weiterhin nur als JPEG, sehr zu empfehlen
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