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Altes Beil aus Bronze. Ist es alt und wertvoll?

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  • purechris Offline
  • Reputation: 0

Altes Beil aus Bronze. Ist es alt und wertvoll?

Beitrag von purechris »

Hallo,

wahrscheinlich bin ich hier im falschen Bereich. Ich wusste nicht wo ich es eintragen soll.

Also: Mein Opa hat vor vielen Jahren ein Beil aus Bronze gefunden. Er hat viel gebaggert und da ist er irgentwann mal darauf gestoßen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen und sagen, ob das wirklich alt ist und ob es was wert ist und was das eigentlich überhaupt ganz genau ist. Danke schon mal im vorraus! :)

Gruß Christian
Bilder
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  • Frank Offline
  • sehr erfahrenes Mitglied
  • Beiträge: 2695
  • Registriert:Montag 11. Juni 2012, 12:19
  • Reputation: 650

Beitrag von Frank »

Moin :) ,

ich kenn die Dinger nur aus dem Museum, google mal nach Tüllenbeil.

Ob das echt ist oder eine Replik kann ich nicht beurteilen.
[font=Comic Sans MS]Grüsse
Frank[/font]

[font=Georgia]!!! Alle von mir anhand von Bildern abgegebenen Bewertungen sind lediglich Richtwerte nach bestem Wissen und Gewissen, aber immer ohne Gewähr !!![/font]
  • purechris Offline
  • Reputation: 0

Beitrag von purechris »

okay danke erstmal. ist es denn allgemein so , dass solche sachen auch wertvoll sind oder sind das einfach tüllenbeile die man an jeder straßenecke findet? also ich meine, wie ist es mit anderen werkzeugen von früher? kann man dafür geld nehmen oder nur in die vitrine stellen?
  • rw Verified Offline
  • Experte
  • Beiträge: 6490
  • Registriert:Donnerstag 16. Februar 2006, 02:36
  • Reputation: 5946

Beitrag von rw Verified »

Hallo purechis.

Schau mal hier rein vielleicht findest Du etwas das Dir ein bischen weiter hilft.

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Grüsse
rw
Wertbestimmungen and alle sonstigen Angaben meinerseits, erfolgen nach besten Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch ohne Gewähr!
  • Frank Offline
  • sehr erfahrenes Mitglied
  • Beiträge: 2695
  • Registriert:Montag 11. Juni 2012, 12:19
  • Reputation: 650

Beitrag von Frank »

Ich kenne die Gesetzeslage in Deinem Bundesland nicht, aber solche "Bodenfunde" sollten eigendlich nach dem Fund gemeldet werden und einem Archäologen zur Beurteilung vorgelegt werden.

In Deinem Fall hat sich das ja erledigt wenn der Opa es "irgendwo" gefunden hat. :roll:

Ansonsten würde ich empfehlen wirklich den zuständigen Archäologen zu informieren. :)
[font=Comic Sans MS]Grüsse
Frank[/font]

[font=Georgia]!!! Alle von mir anhand von Bildern abgegebenen Bewertungen sind lediglich Richtwerte nach bestem Wissen und Gewissen, aber immer ohne Gewähr !!![/font]
  • Zwiebel Offline
  • Reputation: 0

Beitrag von Zwiebel »

Das dürft jetzt Bundeseinheitlich geregelt sein:

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt, dass herrenlose Sachen, und um solche handelt es sich in der Regel bei archäologischen Funden, zur Hälfte dem Finder, zur Hälfte dem Grundeigentümer gehören. Besitzen diese Funde jedoch eine hervorragende wissenschaftliche Bedeutung, so gehören sie bei der Auffindung der Allgemeinheit, d.h. dem Land. Der Finder hat Anspruch auf eine Entschädigung, die sich nicht am materiellen Wert des Fundes, sondern an seinem Aufwand bemisst.

Eine hervorragende wissenschaftliche Bedeutung kann auch ein verhältnismäßig unscheinbares Fundstück besitzen, wenn es selten oder einmalig oder für die Fundgegend bzw. den Fundkontext ungewöhnlich ist. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsauffassung bestätigt.

Danke für die Beiträge und damit schließe ich nun hier!!!!



Die Entdeckung eines archäologischen Fundgutes ist in jedem Fall der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem zuständigen Bürgermeisteramt anzuzeigen
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