Maya-Schmuck - Handelsbeschränkungen?
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Damit wir dir bei der Bestimmung deines Schmuckes und deiner Edelsteine bestmöglich helfen können, beachte bitte folgende Regeln:
Bilder des gesamten Objekts: Stelle gute Bilder des gesamten Schmuckstücks oder des einzelnen Steins zur Verfügung.
Detailfotos: Fotografiere wichtige Details wie Punzen, Fassungen und Besonderheiten.
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- cornetto Offline
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Maya-Schmuck - Handelsbeschränkungen?
Hallo,
da es beim Handel mit historischen Kunstgegenständen zahlreiche, m. M. n. auch richtige und wichtige, Handelsbeschränkungen gibt (Elfenbein, "Raubkunst", etc.) meine Frage an das Forum wie es sich diesbezüglich mit wohl echtem ca. 1,3k Jahre altem Maya-Schmuck (Medaillons, Ohrschmuck, etc. (Gold), Scherben) verhält, der ca. 1925 aus dem Norden Guatemalas nach Deutschland eingeführt wurde.
Gruß Bernd
da es beim Handel mit historischen Kunstgegenständen zahlreiche, m. M. n. auch richtige und wichtige, Handelsbeschränkungen gibt (Elfenbein, "Raubkunst", etc.) meine Frage an das Forum wie es sich diesbezüglich mit wohl echtem ca. 1,3k Jahre altem Maya-Schmuck (Medaillons, Ohrschmuck, etc. (Gold), Scherben) verhält, der ca. 1925 aus dem Norden Guatemalas nach Deutschland eingeführt wurde.
Gruß Bernd
- lilleprins Offline
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Maya-Schmuck - Handelsbeschränkungen?
Wie sind die denn in Deinen Besitz gekommen? Gibt es Nachweise aus den 1920er Jahren (Kaufbelege, Urkunden,...?)
Allgemein sollten die Sachen freiverkäuflich sein (es sei denn, es sind Bestandteile geschützter Arten verarbeitet, z.B. Koralle, hier ist das Alter nachzuweisen. Allerdings habe einige Länder sehr viel striktere Regularien als CIITES, das muss ggf. Auch beachtet werden). Bzgl. Kunst aus Raubgrabungen ist sicherzustellen, dass die Sachen seinerzeit legal das jeweilige Land (Mexiko, Guatemala,...) verlassen haben. Deswegen immer alte Dokumente und Belege aufheben
Allgemein sollten die Sachen freiverkäuflich sein (es sei denn, es sind Bestandteile geschützter Arten verarbeitet, z.B. Koralle, hier ist das Alter nachzuweisen. Allerdings habe einige Länder sehr viel striktere Regularien als CIITES, das muss ggf. Auch beachtet werden). Bzgl. Kunst aus Raubgrabungen ist sicherzustellen, dass die Sachen seinerzeit legal das jeweilige Land (Mexiko, Guatemala,...) verlassen haben. Deswegen immer alte Dokumente und Belege aufheben
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- cornetto Offline
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Maya-Schmuck - Handelsbeschränkungen?
Die Teile befinden sich nicht in meinem Besitz, sondern wurden mir im Rahmen des Ankaufs eines Silbertabletts von einer älteren Dame zusammen mit anderen Schmuckteilen angeboten. Mit plausibler (Familien-)Geschichte aber wohl ohne Belege/Urkunden aus der Zeit.
Da Schmuck eigentlich nicht mein Thema ist und wg. o.g. Unsicherheiten bin ich daher auch nicht weiter auf das Angebot eingegangen.
Da Schmuck eigentlich nicht mein Thema ist und wg. o.g. Unsicherheiten bin ich daher auch nicht weiter auf das Angebot eingegangen.
- el tesoro Offline
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Maya-Schmuck - Handelsbeschränkungen?
da in der Realität wohl fast niemand ihrgendwelche Kauf-Unterlagen von vor 100 Jahren hat, ist es laut Auskunft eines Auktionshauses, das ich diesbezüglich mal angeschrieben habe so, dass man eine eidesstattliche Versicherung abgeben kann, dass der Schmuck, Bodenfund etc seit 50 Jahren und mehr im Familienbesitz ist.
Das reicht vollkommen aus.
Das reicht vollkommen aus.
Alle Bewertungen und Einschätzungen sind meine persönliche Meinung und ohne Garantie oder Gewähr
- lilleprins Offline
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Maya-Schmuck - Handelsbeschränkungen?
Das mag bei bestimmten Provinzauktionshäusern so laufen, die großen und renommierte bzw. spezialisierten Häuser achten sehr genau darauf. In Ägypten gibt es Gesetzte seit 1912, wenn da ein interessantes Artefakt auf den Markt kommt, wird seitens der ägyptischen Antikenbehörde auch mal nachgefragt beim Auktionshaus. Wenn es dann keine Provinienz oder Papierdokumente gibt, dann wird das u.U. relativ schnell aus der Auktion genommen bzw. die lassen das als Raubgrabungsstück beschlagnahmen. Dann ist das Ding im Limbus... da nutzen auch keine Familien-Fotos von 1963 mit der Vase oder was auch immer es ist im Hintergrund...
Vor 3-4 Jahren wurden hunderte südamerikanische und ägyptische (?) Altertümer/Antiquitäten bei einem Händler In Bayern beschlagnahmt, der keine Herkunftsnachweise hatte. Rausgekommen ist das Ganze dann nur, als der bayerische Freistaat versucht hat die Beschlagnahmten Objekte über Auktionen zu verkaufen und die Botschaften Perus und Ägyptens dann eingeschritten sind.
Deutschland hat noch vergleichsweise laxe Gesetzte, was den Antikenhandel angeht, die wurden glaube ich erst vor ca. 15 Jahren verschärft (als eines der letzten Länder hat Deutschland die UNESCO-Kulturgutschutzkonvention von 1970 unterzeichnet).
Wenn man heute solche Stück erwirbt, sollte man tunlichst drauf achten, dass die Papiere vorhanden und sauber sind. Ohne Dokumentation wird man sie sonst kaum noch los. Das ist verschmerzbar bei ein paar hundert EUR, darüberhinaus kann es auch unangenehm werden. Oder es ist einem egal und die Erben sollen das Problem lösen....
Vor 3-4 Jahren wurden hunderte südamerikanische und ägyptische (?) Altertümer/Antiquitäten bei einem Händler In Bayern beschlagnahmt, der keine Herkunftsnachweise hatte. Rausgekommen ist das Ganze dann nur, als der bayerische Freistaat versucht hat die Beschlagnahmten Objekte über Auktionen zu verkaufen und die Botschaften Perus und Ägyptens dann eingeschritten sind.
Deutschland hat noch vergleichsweise laxe Gesetzte, was den Antikenhandel angeht, die wurden glaube ich erst vor ca. 15 Jahren verschärft (als eines der letzten Länder hat Deutschland die UNESCO-Kulturgutschutzkonvention von 1970 unterzeichnet).
Wenn man heute solche Stück erwirbt, sollte man tunlichst drauf achten, dass die Papiere vorhanden und sauber sind. Ohne Dokumentation wird man sie sonst kaum noch los. Das ist verschmerzbar bei ein paar hundert EUR, darüberhinaus kann es auch unangenehm werden. Oder es ist einem egal und die Erben sollen das Problem lösen....
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