
. . . den Notar würde ich wirklich gerne mal kennen lernen

Vicugna vicugna steht seit dem 20.6.1976 unter Höchstschutz !!!
Was bedeutet, dass die illegale Veräusserung der Felle einen Straftatbestand darstellt, der mit Gefängnis bis zu fünf Jahren geahndet wird.
Im Artenschutz ist die Beweislast umgekehrt. Du mußt also beweisen können, dass die Felle vor dem 20.6.1976 hergestellt wurden. Kannst Du das nicht, ist schon der Besitz strafbar.
Meine Auskunft ist absolut verläßlich, habe fast 15 Jahre beruflich böse Buben im Artenschutzbereich geschasst 8)
Wenn Du weitere Fragen hast, bitte per PN.
Liebe Grüße
Schwester S