Hallo Ihr Lieben,
Ich habe den Weg zu euch gefunden, weil auf dem Dachboden meiner Großeltern ein besonders Stück entgegen fiel.
Es handelt sich um einen Bierkrug.
Dieser gehörte Börris von Münchhausen.
Ich stamme aus dem Dorf wo Börris bis zu seinem Selbstmord 1945 in einem Wasserschloss lebte.
Nun ja... Wie kam meine Familie zu dem Stück, hab ich mich gefragt?
Mein Uropa war Schlosser, als nach dem Krieg die Russen kamen und plünderten, riefen sie meinen Uropa, er solle doch den Tresor öffnen.
Sein Gehilfe lenkte die Russen im richtigen Moment ab und so konnte mein Opa den Bierkrug entwenden und vor der Plünderung schützen.
Nun frag ich mich wem denn das gute Stück gehört?
Kann man sowas einfach verkaufen, ohne sich da strafbar zu machen?
Die andere Überlegung wäre, es dem Besitzer des Schlosses als Dauerleihgabe zu überlassen.
Aber vorher muss ich klären wie meine Rechte da sind.
Kann mir jemand helfen?
Rechtliche Fragen zum Dachbodenfund
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- Pikki Mee Offline
- sehr erfahrenes Mitglied
- Beiträge: 6936
- Registriert:Samstag 9. Mai 2015, 02:15
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Rechtliche Fragen zum Dachbodenfund
Moin,
und hallo im Forum... um eine rechtssichere Auskunft zu bekommen, solltest Du Dich an einen Anwalt wenden; das ist m.E. kein Thema für ein Laienforum. Es muss u.U. auch geprüft werden, ob eine Verlustmeldung vorliegt oder das Dingen historisch bedeutend und ev. Kulturgut ist oder sowas... da ja auch eine Enteignung der Familie stattgefunden hat, ist zudem unklar, wie die Eigentumsverhältnisse sich danach gestalteten...
*Pikki*
und hallo im Forum... um eine rechtssichere Auskunft zu bekommen, solltest Du Dich an einen Anwalt wenden; das ist m.E. kein Thema für ein Laienforum. Es muss u.U. auch geprüft werden, ob eine Verlustmeldung vorliegt oder das Dingen historisch bedeutend und ev. Kulturgut ist oder sowas... da ja auch eine Enteignung der Familie stattgefunden hat, ist zudem unklar, wie die Eigentumsverhältnisse sich danach gestalteten...

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