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Kurzsichtiges Kulturgutschutzgesetz in Germany

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  • Gast Offline
  • Reputation: 0

Kurzsichtiges Kulturgutschutzgesetz in Germany

Beitrag von Gast »

Tja - so wird der Kunsthandel in Deutschland noch stärker zurückgeworfen und dank einer völlig unsinnigen Vorgabe ziehen Sammler aus Deutschland wichtige Werke ab.

Lies hier: [Gäste sehen keine Links]

und

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  • Pikki Mee Offline
  • sehr erfahrenes Mitglied
  • Beiträge: 6936
  • Registriert:Samstag 9. Mai 2015, 02:15
  • Reputation: 15426

Kurzsichtiges Kulturgutschutzgesetz in Germany

Beitrag von Pikki Mee »

Moin,

das zeigt eigentlich nur, das weder die Schreiberin des ersten Artikels noch die - sagen wir mal 'Protagonisten' - das novellierte (bzw. das bisherige) Gesetz oder die EU-Verordnungen gelesen, noch die Zusammenhänge richtig verstanden haben :roll: ... solltest Du vielleicht daher zu Deiner eigenen Information und Deinem Schutz vor 'solchen Sachen' mal machen, insbesondere hinsichtlich des pauschal genehmigungsfähigen Leihverkehrs, der auch für private Museen gilt.

Denn Ausstellungsobjekte (und um die geht es in der Schreiberei ja und nicht wie von Dir angeführt um Kunsthandel >> a planned exhibition at their private museum in Germany <<) fallen erstmal darunter und überhaupt nicht unter Handelsware. Erst wenn dann vor Ort Verkäufe erfolgen würden, bräuchte es eine entsprechende separate Prüfung auf national wertvolles oder illegal gehandeltes Kulturgut und eine Ausfuhrbewilligung, aber eben des neuen Eigentümers. Solche tendenziösen und teilweise eben unrichtigen Behauptungen sollte man nicht noch weiter verbreiten :roll: ..da wird ja gerade so getan, als gäbe es möglicherweise Beschlagnahme-Maßnahmen...

>> Schon nach bisheriger Rechtslage brauchte man aufgrund von EU-Recht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn man Kulturgüter, die bestimmten Alters- und Wertgrenzen unterliegen, in Staaten außerhalb der EU ausführen wollte. << das ist also keinesfalls 'neu' - neu ist, dass es auch für Verbringungen innerhalb der EU (mit anderen Wertgrenzen s.d.) gilt, um zu verhindern, dass einfach von einem anderen EU-Land aus, für dass ein Objekt kein nationales Kulturgut wäre, eine Ausfuhrgenehmigung erteilt werden würde. Insofern und insgesamt, um Kunst- und Kulturschätze im Land behalten zu können und einen Ausverkauf versuchen zu verhindern - ist das m.E. weit- und nicht kurzsichtig, oder? Dass ein paar Händler vielleicht hinter vorgehaltener Hand quieken, weil ihnen diese Schlupflöcher gestopft wurden - so what, aus die Maus damit. Die seriösen stören ein paar Formulare mehr bestimmt auch nicht wirklich - im Gegenteil, so können sie immer belegen, dass alles seine Richtigkeit hat.

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und vor allem >> Was ändert sich mit dem neuen Kulturgutschutzgesetz bei der Ausfuhr von Kulturgütern? << [Gäste sehen keine Links]

Außerdem: das ist in keinem Land der EU samt der Schweiz doch grundlegend (mehr) anders? Warum der Focus ausgerechnet auf DE?

Der zweite und dritte Artikel - beide von 2015 und eindeutig überholt.

*Pikki*
  • gerümpel Offline
  • Scheinexperte für alles
  • Beiträge: 1161
  • Registriert:Dienstag 27. Januar 2015, 10:10
  • Reputation: 4005

Kurzsichtiges Kulturgutschutzgesetz in Germany

Beitrag von gerümpel »

Danke Pikki! Ich kann diesen Stuss langsam nicht mehr hören. Manche Menschen sehen halt nur, was sie sehen wollen. Da kann man nichts gegen machen. Das Gesetz ist nach ziemlich einhelliger Meinung der meisten mit der Materie Befassten ein Schritt in die richtige Richtung. Das Geschrei mit den privaten Sammlern geht am Thema total vorbei und ist teilweise absurd. Deutschland war auf dem Weg, sich klammheimlich zu einer internationalen Drehscheibe illegalen Antikenhandels zu entwickeln. Mit fatalen Folgen für zum Beispiel Teile des Nahen Ostens und Afrikas, wo neben allen anderen Verbrechen bedenkenlos das nationale Kulturerbe zerstört und verscherbelt wird.
Sofern man es denn verscherbeln kann. An wen wird verkauft? An Sammler in den reichen Ländern des Westens, in denen das nicht verboten ist. Das sind die Bereiche, des "Kunst"handels, die ausgetrocknet werden sollen. Sehr zu Recht, wie ich finde.

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Gruß Gerümpel

"The ball I threw, while playing in the park, has not yet reached the ground." (Dylan Thomas)
  • Gast Offline
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Kurzsichtiges Kulturgutschutzgesetz in Germany

Beitrag von Gast »

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