Elfenbeinschnitzereien aus Erbschaft
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- lesula Offline
- aktives Mitglied
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Elfenbeinschnitzereien aus Erbschaft
Grüße Lesula
-
- Pontikaki Verified Offline
- sehr erfahrenes Mitglied
- Beiträge: 3905
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Elfenbeinschnitzereien aus Erbschaft
eh nicht bekommen. Diese Art von Schnitzereien - so berichten mir Freunde in Namibia - werden
sogar heute noch (illegal) auf afrikanischen Märkten oder bei Dorfbesichtigungen den Besuchern
angeboten. Hier läßt sich das Alter nicht durch Betrachten der handwerklichen Qualität und Stil
zuordnen, sondern es müßten kostspielige Analyseverfahren angewendet werden und das lohnt
sich bei den gezeigten Objekten wirklich nicht.
Aber ich würde @LAHS trotzdem einen Besuch mit den Objekten
beim Zoll empfehlen. Dort kann er diese - als in seinem Besitz befindlich - registrieren lassen, und
kann dann sicher sein, daß die Stücke problemlos weitervererbt werden können.
Bis vor kurzem war es noch Ländersache, ob Vererbung als (verbotene) Weitergabe angesehen wird.
Inzwischen ist das bundeseinheitlich geregelt und ja, darf vererbt werden. Die Gesetze in Sachen
Elfenbein wurden aber in den letzten Jahren ständig nachjustiert und es könnte dann in einigen Jahren -
bei weiterer Verschärfung - für die Erben schwierig werden, ohne den "Bestandsnachweis" die Teile
behalten zu dürfen.
Marion Ongyert - Goldschmiedin/Elfenbeinschnitzerin -
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