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Punzierung bei Vollständigteilen

Enträtsele die Geheimnisse deiner Silberschätze! 🗝️ In diesem Forum dreht sich alles um die Identifikation von Silberstempeln, Silberpunzen, Meistermarken, Beschauzeichen und anderen Kennzeichnungen auf altem und neuerem Silber. 🪙 Egal ob du Sammler, Silberschmied oder einfach nur neugierig bist – tausche dich mit anderen Kennern aus, entschlüssele die Botschaften der Punzen und erfahre mehr über die Geschichte deiner Silberobjekte!

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  • Holuska Offline
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Punzierung bei Vollständigteilen

Beitrag von Holuska »

abraham hat geschrieben: Bei Geräten, die aus Gold- und Silberbestandteilen zusammengesetzt sind
hier geht es doch um teile aus gold + silber, das diese nicht einzeln mit einem gold- + silberstempel versehen werden brauchen,
und erstrecht dann nicht, wenn technisch nicht möglich.
zb. kette aus silber- und goldgliedern, die müssten theoretisch einzeln von einander getrennt, erkennbar gestempelt sein.
aber technisch nicht möglich - da winzig etc.

beim gesetz fehlt die ganze stempelverornung. welcher stempel wann, wie auszusehen hat und wann er wo drauf muss.
das gesetz ist normalerweise ellenlang.

was auch immer - wahrscheinlich ist der silbermantel fest mit dem korpus verbunden und durfte daher nicht gestempelt
werden. oder im gesamten hätte man durch die versilberung nicht die messingteile vom silber optisch trennen können
und daher kein stempel.

mit platz oder hässlicher delle hat das nicht wirklich was zu tun / die haben auch in die schönste guillochierung gestempelt
wenn es vom gesetzgeber her verlangt war. daher gibts auch unterschiedlich große stempel - die hat auch das beschauwesen
benutzt, da konnte der hersteller sich auf den kopf stellen - jetzt gibt es keine stempelungspflicht / kennzeichnungspflicht
damals schon.
  • abraham Offline
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  • Beiträge: 795
  • Registriert:Montag 7. Januar 2013, 08:34
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Punzierung bei Vollständigteilen

Beitrag von abraham »

Holuska hat geschrieben: beim gesetz fehlt die ganze stempelverornung. welcher stempel wann, wie auszusehen hat und wann er wo drauf muss.
das gesetz ist normalerweise ellenlang.

was auch immer - wahrscheinlich ist der silbermantel fest mit dem korpus verbunden und durfte daher nicht gestempelt
werden. oder im gesamten hätte man durch die versilberung nicht die messingteile vom silber optisch trennen können
und daher kein stempel.
;-) zur Ausführung der Feingehaltspunzen für gemischte Waren siehe Artikel 23, dort könntest du’s nachlesen

:P bezüglich Silbermantel bzw. versilberte Messingteile – du kannst davon ausgehen, dass ich über den technischen Aufbau meiner Sammlungsstücke ausreichend Bescheid weiß
Gruß Franz
  • Holuska Offline
  • Reputation: 0

Punzierung bei Vollständigteilen

Beitrag von Holuska »

meine herrn - niemand hat hier irgendetwas über
deinen sachverstand zum technischen aufbau erzählt.

wenn du möchtest, kannst du mich auch gern ständig falsch verstehen
und dich auch immer etwas angegriffen fühlen - das ist dein gutes recht.
  • Pikki Mee Offline
  • sehr erfahrenes Mitglied
  • Beiträge: 6936
  • Registriert:Samstag 9. Mai 2015, 02:15
  • Reputation: 15426

Punzierung bei Vollständigteilen

Beitrag von Pikki Mee »

Holuska hat geschrieben: ... das ist aber nicht das gesamte gesetz. das sind kleine änderungen,
Hoj,
der erste Link ist die komplette Durchführungsvorschrift zum Punzierungsgesetz von 1922, der zweite eine der zahlreichen (wie gesagt) Ergänzungen.
Wen das näher interessiert, findet das eigentliche Punzierungsgesetz von 1921 dort [Gäste sehen keine Links]

Alle Dokumente in dem Zusammenhang zeigt folgendes Suchergebnis [Gäste sehen keine Links]

Artikel 4 Ziffer 4 ist wohl wirklich nicht das Entscheidende, Gold und Silber zusammen als 'Gemischte Waren' ... da wird es eben bei den Punzen Artikel 23 interessant. Aber wir sehen ja den Wiedehopf... und es geht auch nur um Silber bei der Fragestellung ... die Überlegung sollte vermutlich eher sein, wie man genau 'zerlegbar' oder 'zusammengesetzt' früher in diesem Zusammenhang definiert hat... es gibt zumindest einen kleinen Hinweis darauf - bei IV, Artikel 13, Ziffer (2) >> Gold- und Silbergeräte, die aus mehreren Teilen bestehen... << oder auch Artikel 16... aber so richtig erklärt das natürlich noch nichts, außer vielleicht, dass das gezeigte Feuerzeug, wenn das Gehäuse eben auch Silber ist (versilbert kann es ja nicht sein, siehe im Folgenden), bei der Vorlage zur Prüfung möglicherweise vormontiert und somit nicht 'in allen Einzelteilen' existierte... und daher nur die zwei Punzen auf zwei Teilen drauf sind? aber das wäre nur eine Vermutung meinerseits... was mir eben noch auffällt - eigentlich müsste doch auch eine Herstellerpunze noch dabei sein?
Zweite denkbare Möglichkeit wäre, dass das Teil für den Export bestimmt war, dann greift das alles ja nicht ganz vgl. >> Befreiung von der Punzierung << § 17 [Gäste sehen keine Links] ( die ganze Geschichte mit Import und Reimport hab ich noch nicht gelesen... mag sein, da ist auch noch was)
abraham hat geschrieben: eine Regelung, wie mehrteilige, zerlegbare Silbergegenstände bezüglich der Edelmetallkennzeichnung zu behandeln waren? ... Variante B – nur bestimmte Dekorelemente aus Silber, der Rest Messing versilbert oder ähnlich.
Artikel 7 - 11 >> Verbindung mit Bestandteilen aus unedlen Metallen << etc.
das war das, was ich meine, zumindest schonmal früher gelesen zu haben, im Zusammenhang mit Uhren... erlaubt ist es, aber nur wenn etwas unecht (s.d.) gekennzeichnet ist, darf es versilbert oder vergoldet sein, wenn nicht, dann nicht ;-)
vgl. dazu auch X. Artikel 63, 64 sowie >> Sonstige Beschaffenheit der Geräte << §3 Ziffer (2) [Gäste sehen keine Links] sowie § 27...
Hoffe, das löst diese Deine Frage ;-) denn das
Holuska hat geschrieben: oder im gesamten hätte man durch die versilberung nicht die messingteile vom silber optisch trennen können und daher kein stempel.
kann demnach gar nicht sein.
Holuska hat geschrieben: beim gesetz fehlt die ganze stempelverornung. welcher stempel wann, wie auszusehen hat und wann er wo drauf muss. das gesetz ist normalerweise ellenlang.
wirklich alles gelesen? ;-) ...vgl. >> Vorlage der Geräte... << usw. Artikel 14 >>Anbringung der Feingehaltsziffer und des Namens- oder Fabrikzeichens << und eben den schon erwähnten Artikel 23.
Holuska hat geschrieben: wenn du möchtest, kannst du mich auch gern ständig falsch verstehen und dich auch immer etwas angegriffen fühlen - das ist dein gutes recht.
das glaube ich eher nicht, das ist auch im Allgemeinen hier nicht der Stil des Hauses sozusagen... und darum geht es auch gar nicht :o :? und @abraham ist eine Seele von Mensch :D, aber sachlich unrichtig bleibt nunmal genau das...

*Pikki*
  • abraham Offline
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  • Registriert:Montag 7. Januar 2013, 08:34
  • Reputation: 2097

Punzierung bei Vollständigteilen

Beitrag von abraham »

guten Morgen,

:) der Vollständigkeit halber noch der Querverweis auf ein "gesetzeskonform" punziertes Stück, welches im Forum bereits gezeigt wurde:

http://www.dieschatzkisteimnetz.de/view ... eug#p44460
Gruß Franz
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