gab es eine Regelung, wie mehrteilige, zerlegbare Silbergegenstände bezüglich der Edelmetallkennzeichnung zu behandeln waren?
Variante A - alle Einzelteile aus Silber
Variante B – nur bestimmte Dekorelemente aus Silber, der Rest Messing versilbert oder ähnlich.
Konkret geht es um ein silbernes Feuerzeug, hergestellt in Wien, aus den 1930er Jahren:
Hier wurden nur die beiden äußeren Einzelteile (Füllschraube bzw. Löschkappe) punziert, das dazwischenliegende Gehäuse bzw. die damit verlöteten Teile wurden nicht gestempelt.
für "sachdienliche Hinweise" wäre ich dankbar
