...dennoch ist auch das offensichtlich nach wie vor uneingeschränkt gängige Praxis in Geschäften, Werbung und inländischen Onlineshops [Gäste sehen keine Links]nux hat geschrieben: ↑Samstag 5. April 2025, 20:20 Beim Vergolden von Basismetallen durch galvanische Verfahren darf in DE auf Schmuck der verwendete Gold-Feingehalt der Auflage weder in Tausendstel noch in Karat gestempelt werden. Und auch nicht in Werbung dafür oder auf Aufklebern/Hängeschildchen genannt/beschrieben sein.
Silberpunze Frage nach Hersteller
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- cornetto Offline
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- nux Offline
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Silberpunze Frage nach Hersteller
nicht alles das, was Du da jetzt daraus ableitest. Ist auf jeden Fall erstmal ganz differenziert zu sehen.
Denn worum es bei dem Stempelgesetz geht, sind und auch den daraus folgenden oder im Zusammenhang stehenden Vorschriften zum Schutze der Verbraucher: es gilt für deutsche Hersteller. Ob es irgendwas und wenn ja was zusätzlich im Hinblick auf 'in Verkehr bringen' gibt resp. Werbung für im Ausland produzierte Sachen allgemein, entzieht sich meiner Kenntnis. Und was der Rest der Welt wie macht, was davon erlaubt ist oder nicht und wo müsste man wenn im Einzelnen ...
... und bei solchen Suchmaschinenüberblicken nicht vergessen, da kommen die ganzen automatisch übersetzten und/oder IP-gesteuert-vorgesehenen Webseiten mit rein. Sachen, die ganz woanders stattfinden. Ein Bsp.: ein französisches Unternehmen bietet also einen vergoldeten Messingring hergestellt in Italien zum online-Kauf/Versand an. Das auf einer de/ Seite wo halt die Herstellung beschrieben ist. Dass mit 24K Gold galvanisiert wird und innen eine Lasergravur mit dem Markennamen reinkommt [Gäste sehen keine Links] - ob entsprechend dann italienischem Gesetz da noch was steht / stehen muss oder sollte? und wenn, was wäre, wenn es das nicht tut? und wenn der Ring zwischendrin physisch nach FR verbracht werden würde, braucht es Importstempel, Kennzeichnungen o.ä.? also wie bei 'echtem', massivem Edelmetall? und dann in DE oder Hinterduckistanien oder sonstwo wer den Ring bestellt, was dann? geht das bis hin zu wenn in einem Land nicht gekennzeichnet, darf woanders nicht in den Handel? oder umgekehrt? oder 'nur' vergoldet gar nicht? usw usw.. Das einzige Land, wo ich es etwas genauer weiß und es x Vorschriften gibt & auch einen knackigen Leitfaden mit Vokabularium rund um Edelmetalle dazu ist CH - bei Interesse da unten auf der Seite das PDF mit dem Titel 'Echt, unecht oder... ' aber da steht massig mehr und anderes drin, als man daraufhin vermuten würde
glaub, das lasse'mer an dieser Stelle mal - geht (schon) viel zu weit über das Thema raus.
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- Pontikaki Verified Offline
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Silberpunze Frage nach Hersteller
Nehh, da wär tatsächlich noch Luft...liegt vielleicht auch daran, daß viele Anbieter von
24-Karat-Vergoldet-Schmuck im Ausland beheimatet sind und den Tigern auf dem Weg
dorthin dann sämtliche Zähne ausgefallen sind.
Es gibt aber ne Internet-Kanzlei, die ausführlich darüber aufklärt.
[Gäste sehen keine Links]
Mir gefällt besonders gut der Begriff (Absatz 2a): "Wortlautüberdehnung"

Das Stempel-/Werbe-Verbot für Feingehaltsangaben der Vergoldungen betrifft
aber nur den Sektor Schmuck. Bei Bestecken z. B. darf mit Karatangaben der
Vergoldung geworben und auch gestempelt werden.
Marion Ongyert - Goldschmiedin/Elfenbeinschnitzerin -
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