PIDDY1959 hat geschrieben: ↑Sonntag 31. Januar 2021, 09:50
Aber laut meiner Recherche
wenn Du schon zitierst, dann bitte die Quelle mit nennen/verlinken
Ansonsten: das ist etwas schlicht & daher nur bedingt richtig; wesentliche Elemente fehlen dabei. Die EU-Verordnung bezieht sich auch nur auf Vorgänge innerhalb der EU, gilt so nicht außerhalb - da sind dann zusätzlich auch immer noch die Bestimmungen anderer Länder zu berücksichtigen.
Vor 1947 oder antik oder wie auch immer - genau dafür eben brauchst Du einen Nachweis oder ein Gutachten. Genauer erläutert findest Du die Zusammenhänge z.B. dort, dazu einige Angaben zu möglichen Gebühren
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"Eine Ausnahme von dem Vermarktungsverbot innerhalb der EU für Elfenbein besteht für Antiquitäten und Vorerwerbsexemplare. Als Antiquität gelten alle verarbeiteten Produkte und montierten Trophäen von vor dem 01.06.1947. Für den Verkauf solcher Antiquitäten innerhalb der EU bedarf es also zunächst keiner Vermarktungsbescheinigung." ...
"Dennoch wird ein Altersnachweis erforderlich sein durch einen vom BfN anerkannten Sachverständigen. ... Die Kosten für das Gutachten hat der Eigentümer und potenzielle Verkäufer zu tragen. Der Arbeit solcher Sachverständigen liegt keine Gebührenordnung zugrunde, so dass ihre Arbeit und die damit verbundenen Kosten auf individuellen Vereinbarungen beruhen, was die Vorbereitungskosten für einen legalen Verkauf von Elfenbein schwer einschätzbar macht."
"Der Altersnachweis ist wichtig, auch wenn keine Vermarktungsbescheinigung für den Handel mit Antiquitäten innerhalb der EU erforderlich ist. Bei denkbaren Stichproben der Behörden ist er nämlich zu erbringen, um einer Beschlagnahme zu entgehen und Auktionshäuser oder Händler könnten ohne Vorliegen eines Altersnachweises aufgrund entsprechender Haftungsproblematik den Handel mit solchen Antiquitäten verweigern, etwa, wenn Zweifel über das Alter einer Antiquität aus Elfenbein aufkommen.
Für die Ein- oder Ausfuhr der Antiquität zwischen der EU und einem Drittland ist eine Genehmigung oder Bescheinigung des Bundesamtes für Naturschutz sowie des Drittlandes erforderlich. Spätestens hier wird der Alters-/Sachverständigennachweis notwendig sein."
dazu dann "Hintergrundinfos zur Sachverständigenrecherche"
[Gäste sehen keine Links] und die Datenbank, wo Du dann einen geeigneten Sachverständigen finden kannst
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Ein Beispiel auch am Text eines Auktionshauses
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