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Säbel aus welcher Zeit (Altertum?)

Verfasst: Samstag 14. Juli 2007, 19:35
von Naglfar
Hallo,

ich hab hier eine alten Säbel hier rumliegen und würde nun gerne von erfahrenen Leuten schätzen lassen wie alt dieser sein könnte und ob er nen Wert hat. Mir will diesen Säbel wer abkaufen. Zuerst bot er mir 15€, jetzt 20 und 25€. Irgendwie hab ich das Gefühl er könnte einen höheren Wert haben.

Auf der Klinge ist eingrafiert: 81373
Und der Schwertscheide (besteht aus Metall) steht: 7 134 1 Die 4 könnte aber auch ne 1 sein. Man erkennt es nicht so toll.

Verfasst: Samstag 14. Juli 2007, 22:05
von Heinrich Butschal
Wenn Du die letzten 200 Jahre bereits als Altertum bezeichnest könntest Du mit dem Topic Titel recht haben. :-)
Zu dem Verkauf solltest Du Dichm je nachdem wo Du wohnst, mit den Waffengesetzen vertraut machen. Es kann durchaus sein, das der Besitz und der Verkauf nicht erlaubt sind.
Und wenn Dein Käufer damit Unsinn anstellt und man Ihn dann fragt woher er die Waffe hat, kannst Du Schwierigkeiten bekommen, die Dich weitaus mehr kosten als der Verkaufserlös.

Verfasst: Sonntag 15. Juli 2007, 14:08
von Naglfar
Hm, großartig weiterhelfen tut mir da nun auch nicht ^^
Ist das Teil nun etwa 200 Jahre alt oder wie? Und welchen Wert haben solche Teile in etwa?
Würde es mir was nützen wenn ich in nem Museum nachfrage?

Verfasst: Samstag 29. März 2008, 11:23
von schuetze
Hallo das neue Waffengesetz sagt sehr deutlich etwas zu Hieb und Stichwaffen. Schon der Besitz sollte angemeldet sein. Ab einer Klingenlänge ab 12 Cm gibt es Einschränkungen und das Gesetz sagt was zur Aufbewahrung. Ich habe nicht weitergelesen ob zum Verkauf solcher Waffen nicht auch noch der Staat mitspricht.
Die Offiziere und Soldaten in den sog. Bruderkriegen waren mit Säbeln ausgestattet. Noch Mitte des 19. Jahrhundert wurde diese Waffen zu tausenden hergestellt. Ich würde das Alter nach Ansicht der Fotos nicht auf 200 Jahre festlegen, sicher jünger.

Verfasst: Dienstag 8. Dezember 2009, 17:43
von Piefke
Also wirklich, warum nervt Ihr ihn mit dem deutschen Waffengesetz so sehr. Er hat doch eine eindeutige Frage gestellt. Entweder Ihr antwortet ihm darauf vernünftig, soweit es Euer Fachwissen hergibt oder verweißt ihn an die die sich wirklich damit auskennen.
So Naglfar, meiner Meinung nach solltest Du Dich wohl an das " Blankwaffen Forum " wenden. Ich lege Dir einen Link bei. Diese Jungs haben auf dem Gebiet echt was drauf. Naja und höflich bekommt höflich zurück. Weißst Du sicher selbst.

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Viel Glück :wink:

Verfasst: Mittwoch 9. Dezember 2009, 18:53
von Heinrich Butschal
Piefke hat geschrieben:Also wirklich, warum nervt Ihr ihn mit dem deutschen Waffengesetz so sehr.
Weil er sich strafbar macht wenn er solche Waffen rumliegen hat. Und wir verteilen Brunnendeckel, damit die Leute nicht reinfallen in offene Brunnen.
Piefke hat geschrieben: Er hat doch eine eindeutige Frage gestellt. Entweder Ihr antwortet ihm darauf vernünftig, soweit es Euer Fachwissen hergibt oder verweißt ihn an die die sich wirklich damit auskennen.
Du meinst Leute die Gesetze ignorieren, kennen sich besser aus? BTW schon mal was von Kathinka´s law gelesen . :-)
Piefke hat geschrieben:
So Naglfar, meiner Meinung nach solltest Du Dich wohl an das " Blankwaffen Forum " wenden. Ich lege Dir einen Link bei. Diese Jungs haben auf dem Gebiet echt was drauf. Naja und höflich bekommt höflich zurück. Weißst Du sicher selbst.

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Viel Glück :wink:
Der link ist nicht schlecht, da weisen sie auch gleich auf das Waffengesetz hin.
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Verfasst: Mittwoch 9. Dezember 2009, 19:58
von Piefke
Der link ist nicht schlecht, da weisen sie auch gleich auf das Waffengesetz hin
Aber antworten auch sachkundig. Das Waffengesetz in allen Ehren, aber aus Angst weg werfen soll er das Teil doch wohl nicht. Oder?! Vielleicht habt Ihr das ja damit erreicht. Dieses Gefühl beschleicht mich ein wenig. Ich jedenfalls hoffe, dass Ihm anderswo weitergeholfen wurde. Hier hat es wohl nichts für ihn gebracht. Schade.
MfG
Piefke

Verfasst: Mittwoch 9. Dezember 2009, 21:04
von Heinrich Butschal
Nö wegwerfen nicht unbedingt sondern entweder sicher einsperren oder abgeben. Aber weder rumliegen lassen noch öffentlich zum Kauf anbieten.

Verfasst: Donnerstag 10. Dezember 2009, 20:01
von Piefke
ich würde ihn bei egun anbieten. das macht die wenigsten umstände und ist noch dazu ungemein gut besucht.
LG
Piefke